Alles Wichtige in der Kurzfassung

  • Eingereicht werden können: Dokumentarfilme und Hördokumentationen
  • Die Arbeit darf nicht älter als 2 Jahre oder muss nach dem 1.1.2022 entstanden sein
  • Dokumentarfilme ab 40 Minuten Länge
  • Hördokumentationen zwischen 40 und 120 Minuten Länge
  • Ein künstlerischer Vertreter der Arbeit muss für einen Tag zur Präsentation und zum Gespräch nach Karlsruhe kommen

Deadline für die Einreichungen ist der 26. Februar 2024

Was ist dokKa?

dokKa – das Dokumentarfestival Karlsruhe – will künstlerische Arbeiten aus den Bereichen Dokumentarfilm und Hördokumentation/Radiofeature in Karlsruhe präsentieren und mit den Künstlern während des Festivals vor Ort diskutieren. Es möchte verschiedene Formen des Dokumentarischen aufzeigen und ins Gespräch bringen. Veranstaltungsort ist die Kinemathek Karlsruhe.

Was kann eingereicht werden?

Es können Dokumentarfilme oder Hördokumentationen/Radiofeature eingereicht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. In diesen Bereichen sind alle Formate, Sparten und Genres zugelassen. Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Dokumentarfilme müssen mindestens eine Länge von 40 Minuten haben. Hördokumentationen/Radiofeature müssen zwischen 40 und 120 Minuten lang sein. Die ausgewählten Arbeiten werden im Kino vor Publikum präsentiert. Podcasts und Webserien sind daher nur zugelassen, wenn eine Fassung in der genannten Länge eingereicht wird. Diese Fassung muss als eigenständige künstlerische Arbeit für Publikum, Jury und Auswahlkommission tragen.

Wer kann einreichen?

Die Einreichung muss durch die Künstler oder deren Produzenten erfolgen. Sie müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben oder Angehörige dieses Staates sein. Während des Festivals müssen sie nach Karlsruhe reisen und ihre Arbeit bei einer öffentlichen Diskussion vorstellen. Sofern die Filmsprache nicht Deutsch ist, müssen die Filme Deutsch untertitelt sein. Hördokumentationen/Radiofeature können nur in deutscher Sprache eingereicht werden. Das Festival will den Austausch mit Frankreich fördern. Daher werden auch Dokumentarfilme aus diesem Land akzeptiert. Bei französischen Produktionen sind deutsche oder englische Untertitel erforderlich.

Wie erfolgt die Auswahl?

Alle Programmentscheidungen werden von einer Sichtungskommission getroffen. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Aktuelle Informationen sind immer auf dokka.de und über Newsletter und Social Media zu finden.

Welche Preise werden vergeben?

Die Jury, bestehend aus drei Personen, ist unabhängig und verpflichtet während des Festivals alle Wettbewerbsbeiträge wahrzunehmen. Sie darf aus ihnen folgende Preise vergeben.

dokKa-Preis der Ursula Blickle Stiftung

Der Hauptpreis des Festivals wird von der Ursula Blickle Stiftung an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Beitrag leisten. Der Preis ist mit 10.000.- Euro dotiert.

dokKa-Förderpreis der Stadt Karlsruhe

Der Förderpreis des Festivals wird von der Stadt Karlsruhe an eine Regisseurin oder einen Regisseur vergeben und soll zur Realisierung des nächsten Projekts einen Anschub leisten. Der Preis ist mit 1.500.- Euro dotiert und enthält die Herstellung einer digitalen Kinokopie als Dienstleistung durch die Firma Digital Cinema Mastering aus Karlsruhe.

dokKa-Preis des SWR für die ausgezeichnete Hördokumentation

Die Jury wählt aus den präsentierten Hördokumentationen eine Produktion zur Ausstrahlung und Honorierung auf SWR2 aus. Der Preis wird von SWR2 gestiftet.

Welche Vorführformate sind möglich?

Folgende Vorführformate sind für Dokumentarfilme zugelassen:

  • DCP
  • 35mm

Folgende Vorführformate sind für Hördokumentationen/Radiofeature zugelassen:

  • Audio CD
  • Audio-Datei als MP3, AIFF oder WAV (mind. 44,1 kHz, 192 k/bit)

Wie wird eingereicht?

1. Alle Einreichungen müssen online über die Website des Festivals www.dokka.de erfolgen. Hierzu muss ein Login für „Mein dokKa“ erstellt werden (falls noch nicht vorhanden). Im Anschluss können auch mehrere Arbeiten über einen Login eingereicht werden. Sammeleinreichungen sind nicht möglich.

2. Sichtungsunterlagen können in Form eines Screener-Links (mit Passwort), als MP3-Datei per Upload direkt mit der Einreichung übermittelt werden. Zusätzliches Material wie Bilder und PDF-Dokumente können ebenso übermittelt werden.

Dokumentarfilme einreichen

Für Dokumentarfilme muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie als Online-Link notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail.

Hördokumentationen einreichen

Für Hördokumentationen/Radiofeature muss das Einreichungsformular ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Sichtungskopie der Arbeit als MP3-Datei (per Upload oder Link) notwendig. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail. Manuskripte sind nicht notwendig. Bitte bedenken Sie bei der Einreichung das die Arbeit im Kinosaal präsentiert wird.

Wann werde ich benachrichtigt?

Der Eingang der Einreichung wird per E-Mail bestätigt. Eine Benachrichtigung über die Aufnahme in das Festivalprogramm oder eine Ablehnung erfolgt per E-Mail. Übernachtungs- und Reisekosten werden erst nach Rücksprache mit dem Festival erstattet. Bei einer Absage können wir leider keine individuelle Begründung verfassen. Ebensowenig ist es möglich ggf. eingesandte Materialien zurück zu senden.

Rechtliche Bedingungen für die Einreichung

Mit der Einreichung des Werks erklärt sich die/der Einreichende damit einverstanden, dass es auf dem Festival präsentiert werden kann. Die Einreichung bestätigt außerdem, dass der/die Bewerberin das Einverständnis für eine Festivalteilnahme von Dritten hat, die an der Produktion beteiligt waren. Für Gefahren beim Hin- und Rücktransport von eingereichten Materialien, Vorführkopien, Datenträgern und Ausstellungsobjekten kann keine Haftung übernommen werden. Postalisch eingereichte Sichtungsunterlagen werden NICHT zurückgeschickt.

Für die Festivalkommunikation überlassen Autoren, Produzenten und Künstler begleitendes Text- und Bildmaterial. Dieses kann zum Beispiel im Katalog, dem Festivalflyer, auf der Internetseite sowie für weitere Werbemaßnahmen des dokKa Festivals verwendet werden. Mit der Überlassung dieser Materialien versichern die Einreicher, dass sie über die Nutzungsrechte daran verfügen und dies mit keinen weiteren Rechten Dritter oder von Verwertungsgesellschaften kollidiert. Produzenten, Verleiher oder sonstige Organisationen, die eine Arbeit einreichen, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.